Steirischer Panther

  Verleihung dieser Auszeichnung in den Jahren:

1996, 2000, 2003, 2006, 2009, 2011, 2014, 2017 und 2021


Der „Steirische Panther" ist eine Auszeichnung des Landeshauptmannes der

Steiermark für Musikkapellen, welche bei Wertungsspielen (Konzert- und Marschwertungen

und Polka-Walzer-Marsch Wertungsspiel) besondere Leistungen

erlangen. Für jene Musikkapellen, die die erforderliche Anzahl Wertungen mit

ausgezeichnetem Erfolg abschließen, ist eine zusätzliche Ehrung in Form des

„Robert Stolz Preises" vorgesehen.

Zur Feststellung des Anspruchs auf diese Kapellenauszeichnungen werden die

letzten 5 Kalenderjahre herangezogen. Sollten im laufenden Jahr, in dem die Ehrung

erfolgt bereits Wertungsspiele stattgefunden haben, bleiben diese außer Betracht

und zählen erst im Folgejahr.

Erhält eine Musikkapelle eine der Auszeichnungen (Steirischer Panther, Robert Stolz

Preis), so wird die Summierung der Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch

dieser Auszeichnung mit dem Beginn des laufenden Kalenderjahres neu begonnen.

Ein „Überhang" an Verleihungsvoraussetzungen (absolvierten Wertungsspielen)

kann nicht übertragen werden.

Die Konzert- oder Marschwertungen und das Polka-Walzer-Marsch Wertungsspiel

müssen in der Steiermark stattfinden und von einem Bezirksverband oder dem

Landesverband organisiert sein.

Steirischer Panther

Eine Musikkapelle wird für den Steirischen Panther nominiert, wenn sie innerhalb der

letzten 5 Kalenderjahre (Betrachtungszeitraum) bei mindestens drei Wertungsspielen

(Konzert-, Marschwertungen und Polka-Walzer-Marsch-Wertungsspiel)

angetreten ist und jeweils mindestens 70 Punkte erreicht hat. Die 3 Wertungsspiele

müssen sich aus einer der folgenden zwei Kombinationen als Mindestanforderung

zusammensetzen:

 2 Konzertwertungen und 1 Marschwertung oder

1 Konzertwertung, 1 Polka-Walzer-Marsch Wertungsspiel und

 1 Marschwertung

1 Konzertwertung und 2 Marschwertungen

Wenn keine Konzertwertung oder keine Marschwertung nachgewiesen wird, kann die

Auszeichnung nicht erfolgen. Pro Kalenderjahr kann nur eine Konzertwertung oder

alternativ dazu ein Polka-Walzer-Marsch Wertungsspiel und eine Marschwertung

anerkannt werden.